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Veranstaltungsangebote für den schulischen Bildungsbereich in Niedersachsen.

Rechts- und Handlungssicherheit im Umgang mit aggressivem Verhalten und körperlicher Gewalt an Schulen
Nr.
KOL.2407.N01
Dauer
Tagesveranstaltung
Anfang
15.02.2024 , 08:00 Uhr
Ende
15.02.2024 , 16:00 Uhr
Anmeldeschluss
12.01.2024
max. Teilnehmende
18
min. Teilnehmende
12
Kosten
kostenlos
Adressaten
Alle mit Lehr- und Aufsichtsaufgaben betraute Personen.
Veranstaltungstypen
  • Präsenz
  • Fortbildung
Beschreibung
Die Teilnehmer*innen sollen rechtlich fortgebildet werden (u.a. zu den Themen: unterlassene Hilfeleistung, Garantenstellung, Notwehr/-hilfe, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit), um aggressives Verhalten von Schüler*innen bewerten zu können. Dies soll zunächst theoretisch anhand der entsprechenden Gesetzestexte erfolgen. Zur Verdeutlichung und Veranschaulichung der rechtlichen Grundlagen werden zudem begleitend Beispiele aus der schulischen Praxis genutzt.
Darauf aufbauend soll den Teilnehmer*innen der Grundsatz der Notwendigkeit vermittelt werden, also u.a mehrere Mittel eskalativ anwenden zu können, um immer das mildeste Mittel zu nutzen, das zur Abwehr der jeweiligen Gefahr geeignet und erforderlich ist.
Abschließend wird in Rollenspielen trainiert, die rechtliche Lage zu beurteilen. Die simulierte Situation soll anhand der erlernten rechtlichen Grundkenntnisse bewertet und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, bewältigt werden.

Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Dies gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft! Diese müssten bei einer Teilnahme anteilige Kosten in Höhe von 50,00 Euro pro Person entrichten.

Stichwort: Inklusion, Gewalt an Schulen, Recht
Schulform

beliebig

Veranstalter
Kompetenzzentrum Universität Oldenburg - Oldenburger Fortbildungszentrumi
verantwortlich
Veranstaltungsteam
Tim Vosgerau (Leitung)
Zielsetzung
Ziel ist,den Teilnehmenden die Risiken aufzuzeigen, die sich rechtlich ergeben können, falls in Nothilfe- oder Notwehrsituationen nicht eingegriffen wird. Die Teilnehmenden sollen in der Lage sein, entsprechende Situationen rechtlich einzuschätzen, dementsprechend zu handeln und dabei das rechtliche und gesundheitliche Risiko für sich und die Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten.
Kompetenz
  • Die Teilnehmenden kennen rechtliche Risiken, falls in Nothilfe- oder Notwehrsituationen nicht gehandelt wird.
  • Sie schätzen entsprechende Situationen richtig ein und handeln danach.
Inhalte
  • ***
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