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Veranstaltungsangebote für den schulischen Bildungsbereich in Niedersachsen.

Tatausgleichgespräche in der Schule führen
Nr.
KOL.2420.N01
Dauer
mehrtägige Veranstaltung
Modul 1: 13.05.2024-13.05.2024, 09:00 - 16:30
Modul 2: 14.05.2024-14.05.2024, 09:00 - 16:30
Anmeldeschluss
12.04.2024
max. Teilnehmende
16
min. Teilnehmende
14
Kosten
kostenlos
Adressaten
Schulmediator*innen, Schulsozialpädagog*innen und Beratungslehrer*innen
Veranstaltungstypen
  • Präsenz
  • Fortbildung
Beschreibung
Die Veranstaltung findet am 13.05.2024 und 14.05.2024, jeweils von 09:00 - 16:30 Uhr statt.

Der Tatausgleich ist ein schulisches Verfahren, um Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, die einseitig verursacht und mit einseitig (Grenz-)verletzendem Verhalten einhergehen. Die Betroffenen erhalten mit dem Verfahren die Gelegenheit, ihren Konflikt eigenverantwortlich und unter der Anleitung einer/s moderierenden Pädagog*in aufzuarbeiten.

Ziel dabei ist es, den Kontakt zwischen Täter*in und geschädigter Person wiederherzustellen den/die Täter*in zu sensibilisieren für die Folgen seiner/ihrer Tat einen Ausgleich im Sinne einer Wiedergutmachung herbeizuführen.

So entsteht die Möglichkeit, eine normverdeutlichende Grenzsetzung als Schule, den Schutz und die Wiederherstellung für das Opfer sowie die Entwicklung von Empathie auf der Täterseite miteinander zu verbinden. Der Tatausgleich wurde vom Täter-Opfer-Ausgleich aus dem Jugendstrafrecht abgeleitet und an schulische Verhältnisse angepasst. Während er in Niedersachsen noch wenig verbreitet ist, stellt der Tatausgleich in Schleswig-Holstein schon seit Jahren neben der Mediation ein wichtiges ergänzendes Instrument der Konfliktbearbeitung sowohl an Primar- als auch weiterfühhrenden Schulen dar.

Der Workshop vermittelt in Theorie und praktischer Anwendung die drei zentralen Bestandteile des Tatausgleichsgesprächs (Geschädigtengespräch, Gespräch mit Täter*in, Tatausgleichsgespräch) und thematisiert die Umsetzung im schulorganisatorischen Rahmen.

Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Dies gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft! Diese müssen bei einer Teilnahme anteilige Kosten in Höhe von 220,00 Euro zahlen.
Schulform

beliebig

Veranstalter
Kompetenzzentrum Universität Oldenburg - Oldenburger Fortbildungszentrumi
verantwortlich
Veranstaltungsteam
Frank Beckmann (Leitung)
Zielsetzung
Der Workshop vermittelt in Theorie und Praxis die zentralen Schritte des schulischen Tatausgleichs.
Kompetenz
  • Merkmale und Schritte des Tatausgleichs und dafür geeignete Konfliktlagen kennen Gesprächsführung gestalten im Gespräch mit geschädigter Person, im Tätergespräch und im eigentlichen Tatausgleich
Inhalte
  • Der Workshop vermittelt in Theorie und Praxis die zentralen Schritte des schulischen Tatausgleichs.
  • Mit Rechtfertigungsstrategien kompetent umgehen.
  • Perspektivbernahme unterstützen im Tatausgleich Über Anwendung und Verortung des Ansatzes in der eigenen Schule nachdenken.
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