Sucht hat viele Ursachen. Viele Beschäftigte fühlen sich im Umgang mit suchtbedingten Auffälligkeiten beiKolleginnen und Kollegen verunsichert, da sie nicht wissen, wieso sich ihre Kollegin, ihr Kollege in letzter Zeit so verändert hat. Neben der Unsicherheit über die möglichen Ursachen für das veränderte Verhalten der betroffenen Lehrkraft besteht bei vielen Beschäftigten der Wunsch, der suchtgefährdeten oder suchterkrankten Kollegin oder dem Kollegen Hilfestellung anzubieten. So arbeitet man vielleicht schon lange in einem Kollegium zusammen, kennt sich gut, schätzt die Person und die geleistete Arbeit.
Doch wie kann die Kollegin, der Kollege angesprochen werden, wo doch so
wenig über die verhaltensbedingten Ursachen bekannt ist? Welche rechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? Macht man alles richtig, wenn die Person angesprochen wird? Welche Unterstützung ist die richtige?
Durch folgende Inhalte sollen alle diese Fragen geklärt und Verhaltenssicherheit im Umgang mit suchtgefährdeten und suchterkrankten Kolleg*innen und Kollegen erarbeitet werden:
- Definition „Sucht“ und „Co-Abhängigkeit“
- Feststellung des eigenen Standpunkts
- Professioneller Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten
- Professionelles Verhalten bei alkoholbedingten Interventionen.
Auch als SchiLF oder Inhouseseminar als Abrufangebot möglich.
Erlass:
Die verschiedenen regionalen Fortbildungsangebote sind ausführlich beschrieben in derDatei:
„Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren, Stand 05.10.2021“. Es sind die dort vorgegebenen Titel und Ausschreibungstexte zu verwenden.
Teilnahmekosten werden nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Eine Tagesverpflegung wird nicht angeboten. Ggf. anfallende Kosten für die Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung kann in Präsenz entsprechend der Corona-Regeln durchgeführt werden, sofern das bundesweite Infektionsschutzgesetz, die vom Land Niedersachsen herausgegebene aktuelle Corona-Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)*) sowie der Corona-Stufenplan 2.0, regionale Gegebenheiten und die allgemeine Infektionslage Zusammenkünfte gestatten und die erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/corona-erlasse-schule-mk-194408.html
Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Veranstaltung ist in Präsenz geplant, kann je nach Lage aber auch als hybrid oder ganz online (dann verkürzt) durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie ggf. Ihren Impfpass,Genesenenbescheinigung oder einen tagesaktuellen Schnelltest sowie Ihren Personalausweis mit. (22.12.2022, Dr. F. Walter)
- Arbeitsschutz/Gesundheitsmanagement
- Sucht